Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. == Grundlagen und Entwicklung == Als derjenige, der den Grundsatz der culpa in contrahendo entwickelt hat, gilt Rudolf von Jhering. Ursprünglich kannte da... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo
(c.i.c.) (zu Deutsch: Verschulden bei Vertragsverschluss) Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Bereits die Aufnahme von Vertragsverhandlungen kann dazu führen, dass zwischen den Beteiligten ein (rechtsgeschäftsähnliches) Schuldv... Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon
<i>(cic/c.i.c.)</i> Mit c.i.c. (lat. Verschulden beim Vertragsschluss) bezeichnet man ein Verschulden zwischen Aufnahme der Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss. Vor der Schuldrechtsreform galt die c.i.c. als Analogie. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde die c.i.c. durch die Kette §§ 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2... Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/culpaincontrahendo.php
Verschulden bei oder vor Vertragsschluss; verpflichtet zum Schadensersatz, auch wenn ein rechtswirksamer Vertrag nicht zustande gekommen ist. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/culpa-contrahendo